Arbeiten im Homeoffice – Was ist zu beachten?

Allgemein

Anja Krötzsch

Das alles beherrschende Thema momentan ist natürlich Corona, die Auswirkungen und die Einschränkungen, die das im öffentlichen Leben mit sich bringt.
Schulen und Kitas sind geschlossen, Arbeitgeber ordnen Kurzarbeit an und immer mehr Menschen verlagern ihren Arbeitsort ins Homeoffice. Doch wer sich bisher mit dem Thema Homeoffice noch nicht oder wenig beschäftigt hat, weiß nicht unbedingt um die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen, die es hierbei zu beachten gilt.
Hier finden Sie einige praktische Tipps für die Umsetzung:

Wichtig ist, dass bei einer Tätigkeit von zu Hause aus die Arbeitszeit gut dokumentiert wird. Gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten müssen natürlich auch in diesem Fall eingehalten und eventuelle Überstunden erfasst werden, entsprechende Dokumentationspflichten für den Arbeitgeber gelten genauso wie für Mitarbeiter vor Ort.

Für Abstimmungen mit den Kollegen empfiehlt es sich, bestimmte Zeiten festzulegen, in denen die Mitarbeiter im Homeoffice immer erreichbar sind.

Auch im Homeoffice muss natürlich auf geltende Datenschutzbestimmungen geachtet werden. Manche Unternehmen erlauben es zum Beispiel nicht, dass sensible Daten wie Mandantenakten oder Bewerbungen mit nach Hause genommen werden. Wählt man sich dagegen mit seinen Zugangsdaten von zu Hause aus in ein cloudbasiertes Unternehmensnetzwerk ein, ist das datenschutzrechtlich in der Regel kein Problem.

Ein Unfall zu Hause wird grundsätzlich auch als Arbeitsunfall betrachtet, allerdings nur, wenn er tatsächlich bei der Arbeit passiert ist. Wer beim Telefonat mit einem Kunden ausrutscht, hatte einen Arbeitsunfall. Wer allerdings auf dem Weg in die heimische Küche stolpert, wo man sich einen Kaffee holen wollte, der ist nicht über die betriebliche Unfallversicherung versichert. Im Büro wäre auch das ein Arbeitsunfall.

Alle zusätzlichen Regelungen, zum Beispiel zur Nutzung von Arbeitsmitteln oder zur Einrichtung eines Arbeitszimmers, können immer einfach in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgelegt werden. Das empfiehlt sich insbesondere dann, wenn ein Mitarbeiter nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft von zu Hause aus arbeitet.
Falls Sie Fragen zum Thema Homeoffice haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!